Ratenkredit
Ratenkredit
Beim Ratenkredit spielen die Zinsen eine wichtige Rolle. Aus diesem Grunde sollte man die Konditionen der verschiedenen Banken und Anbieter vergleichen, da sie sich mitunter erheblich unterscheiden. Bei einer Kreditsumme von 10.000 Euro und einer Laufzeit von 4 Jahren kann ein Zinsunterschied von nur einem Prozent einen Preisunterschied von einigen Hundert Euro bedeuten. Auch die Bearbeitungsgebühren variieren sich , sie reichen von 1-3% der Kreditsumme.
Bei einem Vergleich von Ratenkrediten sollte in jedem Fall der effektive Jahreszins beachtet werden. Durch ihn ist nicht nur der Nominalzins zu erkennen, sondern auch die realen Kosten, die der Kredit im Endeffekt hervorruft.
Bei einem Ratenkredit erfolgt die Ermittlung der Kosten nicht immer pauschal, denn sie bestehen aus verschiedenen Gebühren und den Zinsen. Deshalb sollte man bei einem Ratenkredit-Vergleich immer zuerst der effektive Jahreszins beachtet werden, denn er informiert über die wirklichen Kosten des Kredites. Nach der Preisangabenverordnung sollten von alle Banken diese Zinsen angegeben werden, um die Übersichtlichkeit für den Kunden auf den ansonsten häufig unklaren Kreditanträgen zu steigern.
Das wichtigste Kriterium bei einem Ratenkredites sind die Zinsen, die schon bei Abschluss des Kreditvertrages für die ganze Laufzeit kalkuliert und auf den Kreditbetrag aufgeschlagen werden. Bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredites werden die restlichen Zinsen dann natürlich dem Kunden zurückgezahlt.
Mit einem Ratenkredit ist es möglich, fast alle Wünsche zu verwirklichen. Einige Voraussetzungen muss jedoch erfüllt sein, um einen solchen Kredit beantragen zu können, (zum Beispiel: ein regelmäßiges Einkommen). So ist der Ratenkredit vor allem für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Berufssoldaten geeignet. Sie müssen zum Beweis des Nettoeinkommens die letzten drei Gehaltsnachweise vorzeigen. Auch Rentner haben im Grunde die Möglichkeit einen Ratenkredit zu beantragen, denn auch sie bekommen jeden Monat feste Beträge ausgezahlt. Zum Beweis des Einkommens ist hier der Rentenbescheid erforderlich. Zwar können in der Regel auch Auszubildende oder Zivildienstleistende einen Ratenkredit beanspruchen, ihr Einkommen wird aber sicher nicht suffizient sein, um die Kreditraten und die von der Bank verlangten Lebenshaltungskosten decken zu können.
Quelle: www.fwb-kreditvermittlung.de / Zsolt Antal